Beschreibung
praxiserprobt lange Standfestigkeit vibrationsarmes Arbeiten Rückschlagsverminderung schmaler Schnitt/ weniger Kraft(stoff)verbrauch aus hochwertigen Stahl gefertigt Hier einige Bewertungen von zufriedenen Käufern betreffend Kettenqualität:
*Geht durch das Holz wie durch Butter-Spitzen Preis-Leistungsverhältnis!
*Super Ware !!! TOP !!!! und schnell versendet !
*Als Forstwirt sage ich,:Kettenqualität : 1a, Danke f. d. schnelle Bearbeitung
*Sehr gut, alles super!! Bomben Ware :)
*Unglaublich gute Qualität für diesen Preis! Bin sehr zufrieden *Laubholz, Nadelholz, egal Ketten schneiden einfach super, vielen Dank *Extrem gute Kette, extrem guter Preis, da ist man zufrieden!
Bitte vor dem Kauf beachten!! Nicht selten werden Kettensägen unter nur einer Typenbezeichnung aber mit verschiedenen Schnittlängen verkauft. Bitte achten Sie auf die Angaben über die Treibgliederanzahl der benötigten Kette! Sie finden auf einem Bild in meinem Angebot Hilfe zur Bestimmung der passenden Sägekette! Passend für:
Bosch: AKE20S, AKE30S, AKE30/17S, AKE30/18S, AKE30/19S, AKE35, AKE35/17S, AKE35/18S, AKE35/19S, AKE36S, AKE40S, AKE40/17S, AKE40-19S, AKE40-19Pro, Dolmar: AS1212, AS1812, AS172A, ES2, ES4, ES4A, ES5, ES5A, ES6, ES6A, ES31, ES31A, ES32, ES32A, ES33, ES33A, ES36, ES36A, ES37, ES37A, ES38A, ES40, ES40A, ES41, ES41A, ES140, ES152A, ES160, ES162A, ES172A, PS3, PS33, PS34, PS221, PS221TH, PS3300TH, PS330, PS340, PS341, PS342, PS344, PS400, PS401, PS410, PS411, 90VP, 95VP, 3000, 3300, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 108, 275, 285, 295, P533 Makita: 5012, 5014NB, 5016NB, DCS34, DCS300, DCS330S, DCS330TH, DCS340, DCS341, DCS350, DCS380, DCS390, DCS390S, DCS400, DCS401, EL-UC410R, UC3000, UC3500, UC3501, UC3520A, UC4000 Partner: 1436, 1641 Poulan: ES-300, ES-400, Pole Saw Solo: 633, 636-MicroliteWenn Sie nicht genau wissen ob diese Kette an Ihr Arbeitsgerät passt, fragen Sie einfach bei uns nach! Andere Schwerter und Ketten auf Nachfrage !
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Hinweise und Haftungsausschluss für den Gebrauch der gruuna-Schiedsklausel
Die von gruuna unentgeltlich bereitgestellte gruuna-Schiedsklausel ist als Vorlage gedacht. Ihnen ist unentgeltlich die Vervielfältigung,Verbreitung und Bearbeitung dieses Textes gestattet.
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gruuna weist ausdrücklich darauf hin, dass die unveränderte Benutzung der gruuna-Schiedsklausel im konkreten Einzelfall gegebenenfalls nicht optimal ist oder die Verwendung gar nicht geeignet ist, weil sie Ihren individuellen Interessen nicht hinreichend Rechnung trägt. Ebenso kann es sein, dass der Einsatz der Schiedsklausel unter bestimmten Umständen der konkreten Verwendung rechtlich unwirksam ist und gegebenenfalls zu unterlassen ist.
gruuna empfiehlt den Text vor der einzelnen Verwendung sorgfältig selbst zu prüfen und/oder gegebenenfalls durch einen Juristen prüfen lassen.
gruuna-Schiedsklausel
1. Alle Streitigkeiten, die aus diesem Geschäft entstehen, werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges durch ein bei der deutschen Getreide- und Produktenbörse (Warenbörse bzw. Börsenverein) eingerichtetes Schiedsgericht entschieden.
2. Dem Gläubiger bleibt das Recht vorbehalten, Forderungen aus Wechseln und Schecks sowie Forderungen, gegen die bis zum Tage der Klageerhebung kein Einwand geltend gemacht wurde, vor den ordentlichen Gerichten einzuklagen.
3. Zuständig ist das Schiedsgericht nach Maßgabe folgender Bestimmung:
- falls die Parteien derselben Getreide- und Produktenbörse (Warenbörse bzw. Börsenverein) angehören, ist das Schiedsgericht dieser Institution zuständig
- falls die Parteien unterschiedlichen Getreide- und Produktenbörsen (Warenbörse bzw. Börsenverein) angehören, hat der Verkäufer das Recht, das Schiedsgericht einer dieser Institutionen zu bestimmen
- in allen übrigen Fällen steht dem Verkäufer das Recht der Bestimmung des Schiedsgerichts einer Getreide- und Produktenbörse (Warenbörse bzw. Börsenverein) zu
4. Unterlässt der Verkäufer die Bestimmung des Schiedsgerichts nach Ziffer 3. b) oder c), obgleich ihn der Käufer zur Bestimmung aufgefordert hat, so geht nach Ablauf einer Frist von fünf Kalendertagen ab Zugang der Aufforderung, das Recht der Bestimmung auf den Käufer über. Übt der Käufer dieses Recht nicht binnen einer Frist von fünf Kalendertagen ab Anfall des Bestimmungsrechtes gemäß Ziffer 4. Satz 1 aus, fällt es wieder an den Verkäufer zurück. Die Bestimmung gemäß Ziffer 4. Satz 2 berührt nicht das Recht des Käufers, erneut nach Ziffer 4. Satz 1 zu verfahren.
5. Das Schiedsverfahren regelt sich nach der Schiedsgerichtsordnung des zuständigen Schiedsgerichts in der am Tage der Klageeinreichung gültigen Fassung.